Wenn Sie mit Optionsscheinen handeln, gibt es ein Datum, das Sie nie aus den Augen verlieren sollten: den Verfallstag. An diesem Tag entscheidet sich, ob der Schein Ihnen einen Gewinn bringt – oder ob er einfach wertlos verfällt.
Der Grund dafür ist einfach: Ein Optionsschein ist ein sogenanntes Derivat. Sein Wert hängt vom Kurs eines bestimmten Basiswerts ab – zum Beispiel einer Aktie. Liegt dieser Kurs am Verfallstag unter dem Basispreis des Scheins (bei einem Call), passiert gar nichts: Der Schein verfällt wertlos. Es gibt keinen automatischen Tausch, keine Gutschrift, keinen letzten Rettungsanker. Der Einsatz ist weg: Sie haben einen Totalverlust. Eine Nachschusspflicht gibt es bei Optionsscheinen allerdings nicht. Sie können maximal verlieren, was Sie eingesetzt haben.
Wann es Geld gibt – und wie viel genau
Liegt der Kurs des Basiswerts dagegen über dem Basispreis, wird der Schein „im Geld“ fällig. Dann erhalten Sie einen sogenannten Barausgleich. Und der funktioniert denkbar einfach: Sie bekommen die Differenz zwischen Kurs und Basispreis, multipliziert mit dem Bezugsverhältnis.
Ein Beispiel: Angenommen, Sie besitzen einen Call-Optionsschein auf die Aktie der Beispiel AG. Der Basispreis liegt bei 50 Euro, das Bezugsverhältnis bei 0,1 – also repräsentiert ein Optionsschein ein Zehntel einer Aktie. Am Verfallstag notiert die Aktie bei 55 Euro. Dann ergibt sich folgende Rechnung:
(55 Euro – 50 Euro) × 0,1 = 0,50 Euro
Sie erhalten also 50 Cent pro Optionsschein als Barausgleich. Bei ausländischen Aktien wird der Barausgleich zum aktuellen Wechselkurs am Verfallstag in Euro umgerechnet. Wichtig: Die Gutschrift erfolgt automatisch, Sie müssen nichts tun. Ihr Broker schreibt Ihnen den Betrag automatisch gut.
Zeitwertverlust: Warum Warten keine gute Idee ist
Auch wenn der Verfallstag die letzte Entscheidung bringt – so lange warten sollten Sie in der Regel nicht. Denn Optionsscheine verlieren mit der Zeit an Wert, selbst wenn der Basiswert sich nicht bewegt. Dieser sogenannte Zeitwertverlust beschleunigt sich in den letzten drei bis sechs Monaten vor dem Verfall besonders stark. Je näher der Schein dem Ende seiner Laufzeit kommt, desto schneller schmilzt sein Restwert dahin.
Deshalb ist es oft klüger, Gewinne frühzeitig mitzunehmen oder Verluste zu begrenzen, anstatt auf den letzten Tag zu spekulieren. Die meisten erfahrenen Anleger steigen vorher aus – und das können Sie auch.
Flexibel bleiben: Verkauf jederzeit möglich
Denn ein weiterer Vorteil von Optionsscheinen ist ihre hohe Flexibilität. Sie müssen den Schein nicht bis zum Verfallstag halten. Sie können ihn jederzeit während der Handelszeiten über die Börse oder direkt an den Emittenten verkaufen. Der Preis richtet sich dabei nach dem aktuellen inneren Wert und dem verbleibenden Zeitwert.
Gerade wenn sich der Kurs des Basiswerts stark bewegt, lohnt es sich, regelmäßig den Wert des Scheins zu prüfen und gegebenenfalls auszusteigen. Denn: Realisierte Gewinne sind besser als erhoffte Gewinne.
Optionsscheine vs. Optionen: Ein wichtiger Unterschied
Oft werden Optionsscheine mit Optionen verwechselt – dabei gibt es einen entscheidenden Unterschied: Optionen, wie sie etwa an der Eurex gehandelt werden, können tatsächlich zur Lieferung von Aktien führen. Wenn Sie eine Option ausüben, erhalten Sie also echte Wertpapiere (bei Calls) oder müssen sie liefern (bei Puts), je nach Position.
Bei Optionsscheinen ist das ausgeschlossen. Hier gibt es niemals eine physische Lieferung. Der Emittent begleicht die Differenz rein rechnerisch – deshalb spricht man auch vom „Cash Settlement“. Das macht den Handel mit Optionsscheinen einfach, transparent und gut planbar.
Fazit: Verfallstag ist Zahltag – oder Totalverlust
Der Verfallstag ist der Tag der Wahrheit: Entweder der Schein bringt Ihnen einen Gewinn, oder er verfällt wertlos. Wer sich frühzeitig mit den Spielregeln vertraut macht, erkennt schnell: Der richtige Zeitpunkt für den Ausstieg liegt oft vor dem Verfall. Denn Zeit kostet Geld – und das im wahrsten Sinne des Wortes.


